Nutzt ein Unternehmer ein häusliches Arbeitszimmer, muss er seine Aufwendungen für das Arbeitszimmer gesondert aufzeichnen. Dies gilt sowohl für die Bilanzierung als auch für die Einnahmen-Überschussrechnung. Bei der Einnahmen-Überschussrechnung muss der Unternehmer di Kosten zeitnah in einer besonderen Spalte oder zumindest gebündelt in einem gesonderten schriftlichen oder digitalen Dokument aufzeichnen.
Hintergrund: Bestimmte Betriebsausgaben sind nicht oder nur beschränkt abziehbar, z.B. Geschenke an Geschäftsfreunde, Bewirtungsaufwendungen, sog. Repräsentationsaufwendungen oder Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer. Für diese Aufwendungen besteht die Pflicht, sie einzeln und getrennt von den übrigen Betriebsausgaben aufzuzeichnen.
September 2026