Lohnbuchhaltung - Jahnke & Hofmann Ludwigsburg

Eine unserer Kernkompetenzen! Unsere Ablauforganisation stellt sicher, dass sämtliche relevanten arbeits-, steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Vorschriften eingehalten werden. Aber auch hier schreiben wir Beratung groß: Lohnsteuerrechtliche Optimierungen, Vorbereitung von und Begleitung bei Prüfungen, Einschätzung sozialversicherungsrechtlicher Risiken und vieles mehr entlasten unsere Mandanten.

Lohnbuchhaltung

Eine Vielzahl von Regelungen und die häufigen Änderungen im Lohnsteuer- sowie im Sozialversicherungsbereich bedeuten für Unternehmen jeder Größe einen hohen Verwaltungsaufwand. Ab 01. Jan 2006 kam zudem die Pflicht zur elektronischen Übermittlung der Daten an das Finanzamt sowie an die Sozialversicherungsträger hinzu.
Mit unserem Geschäftsbereich Lohnbuchhaltung ergänzen wir unser umfangreiches Servicespektrum.

Es stehen Ihnen ständig fünf erfahrene Mitarbeiter/innen für alle Angelegenheiten und Themen aus dem Bereich der Lohn- und Gehaltsabrechnung zur Verfügung. Wir setzen auf modernste IT- und Softwarekomponenten. Unser Betreuungsspektrum reicht für Mandanten aus unterschiedlichsten Branchen bis zu 500 Abrechnungen je Einzel-Mandant.

Beratungs- & Servicekonzept "Details"

  1. Lohn- und Gehaltsabrechnung
  2. Versandservice Lohn- und Gehaltsabrechnungen
  3. Baulohnabrechnung
  4. Zahlungsverkehr
  5. Fortschreibung Urlaub- und Überstundenguthaben
  6. Geringfügige Beschäftigung
  7. Meldungen (SV, LSt, BG, etc.) und Bescheinigungen
  8. Unterstützungsservice bei SV-, LSt- und BG-Prüfungen
  9. Führen der Personalakten
  10. Datenarchivierung gemäß der gesetzlichen Aufbewahrungspflichten
  11. Rückübertrag der Daten in Finanzbuchhaltung bzw. in Kostenrechnungssystem
  12. Zusätzliche Beratungsleistungen im Personalbereich

Ihre Vorteile im Überblick

  • Ständige Verfügbarkeit von fachkundigen Auskunftspersonen
  • Konzentration auf Ihr Kerngeschäft durch Outsourcing
  • Optimale Betreuung durch ständig geschulte Spezialisten mit guten persönlichen Kontakten zu den zuständigen Stellen (z.B. Finanzämter, Krankenkassen, Arbeitsämter, IHK)
  • Sofortige Information über aktuelle Entwicklungen und Umsetzung von Rechtsänderungen
  • Kein Zugriff der Mitarbeiter Ihres Unternehmens auf die Personaldaten
  • Zugriff auf das steuerliche und betriebswirtschaftliche Know How der Kanzlei
  • Kosteneinsparungen durch Abrechnung von berufsüblichen Stundensätzen der in Anspruch genommenen Leistungen
  • insbesondere auch bei Unternehmen mit eigenem integriertem Rechnungswesensystem (Datenübergabe, Daten außer Haus, Kosteneinsparung, Vertraulichkeit)