Wirtschaftsprüfung - Jahnke & Hofmann Ludwigsburg

Wir verfügen im wirtschaftsprüfenden Bereich vor allem über langjährige Erfahrung bei der Betreuung mittelständischer Unternehmen. Die Wirtschaftsprüfung umfasst sowohl die vorgeschriebenen Jahresabschlussprüfungen nach HGB als auch die nach internationalen Rechnungslegungsvorschriften (IAS/IFRS) zu erstellenden und prüfenden Jahres- und Konzernabschlüsse. Freiwillige oder satzungsmäßige Prüfungen, Sonderprüfungen und weitere prüfungsnahe Dienstleistungen gehören ebenso zu unserem Geschäft.

Wirtschaftsprüfung

Als Wirtschaftsprüfer bieten wir Ihnen Prüfungsleistungen verschiedener Art sowie prüfungsnahe Dienstleistungen an.

Wir betreuen nationale und internationale Unternehmen unterschiedlichster Rechtsformen und Branchen.

Aufgrund umfangreicher Erfahrung und Branchenexpertise, durch enge Zusammenarbeit mit multidisziplinären Spezialisten und durch Nutzung unseres kooperativ abgestimmten Netzwerkes tragen wir den wachsenden Anforderungen der Corporate Governance Rechnung.

Abschlussprüfung

Die Durchführung von Abschlussprüfungen für (Konzern-) Jahresabschlüsse nach HGB und IFRS erfordern ein umfangreiches Verständnis der Geschäftstätigkeit und des Umfeldes unserer Mandantschaft. Branchenkenntnisse und ein tiefes Verständnis für die tagtäglichen Ablaufprozesse sind ebenso Voraussetzung.

Mit unserer strukturierten Vorgehensweise und durch koordinierte Planung und Abstimmung der Prüfung mit dem Mandanten - ergänzt durch den Einsatz modernster IT-Technik - ist es uns möglich, qualitativ hochwertige Resultate zu erzielen.

Wichtige Eckpunkte sind daher:

  • Anpassung der Prüfungsschwerpunkte an die Geschäftstätigkeit und abschlussbezogenen Risiken des Unternehmens
  • Planung und Durchführung der Prüfung in enger Abstimmung mit dem Mandanten
  • geringst mögliche Störung der tagtäglichen Ablaufprozesse aufgrund von Prüfungsaktivitäten
  • ein persönlicher Prüfungsleiter als permanenter Ansprechpartner für alle Fragen und erforderlichen Prüfungsentscheidungen
  • direkte Kommunikation zur Klärung etwaiger Schwächen bzw. Risiken und rechtzeitige Lösungsfindungen
  • permanenter Informations- und Meinungsaustausch während der Prüfungsdurchführung
  • Wahrung der gebotenen Unabhängigkeit und Verschwiegenheit