Prüfung - Vorgehensweise
Methodik - Vorgehensweise
Als Prüfungsgesellschaft ist es unsere Pflicht, mit kritischer und risikoorientierter Grundhaltung Abschlüsse nach Fehlaussagen oder falschen Angaben zu beurteilen. Mit unserer Integrität und Unabhängigkeit leisten wir für unsere Mandanten einen wichtigen Beitrag und stellen sicher, dass die erstellten Abschlüsse und Ergebnisse vertrauenswürdig sind.
Unsere einheitliche Prüfungsmethodik, als Standard
- Verständnis der Geschäftstätigkeit
- Planung, Strategie und zeitlicher Ablauf der Prüfung
- rechtsformbezogene Festlegung der Prüfungsgebiete und Beurteilung der Kontrollmaßnahmen
- IT- und Prozessverständnis zur Festlegung der Prüfungsgebiete und Beurteilung der Kontrollmaßnahmen
- Risikoanalyse und Beurteilung
- weitergehende Prüfungshandlungen für nicht ausreichend abgedeckte Problemfelder
- auftragsbezogene Prüfungshandlungen
- abschließendes Prüfungsurteil und Berichterstattung
entspricht allen nationalen und internationalen Anforderungen. Basierend auf unseren umfangreichen Branchenkenntnissen stellen wir uns zusätzlich individuell auf den Mandanten ein. Wir verfügen neben einem exzellenten theoretischen Hintergrund über umfangreiche praktische Erfahrungen. Im Bedarfsfall und in Absprache mit unserem Mandanten konsultieren wir bei ausgewiesenen spezifischen Themen Spezialisten mit großer Expertise hinzu.
Qualitätssicherung
Da es unser Ziel ist, unsere Leistungen kontinuierlich zu verbessern, hat Qualitätssicherung für uns oberste Priorität.. Deswegen setzen wir auf regelmäßige Maßnahmen zur Qualitätssicherung - vor, während und nach der Durchführung einer Prüfung.
Unsere Qualitätssicherung umfasst auftragsunabhängige und auftragsbezogene Maßnahmen. Zudem unterliegen wir turnusmäßig der gesetzlich vorgeschriebenen externen Qualitätskontrolle durch eine andere Wirtschaftsprüfungsgesellschaft.
Voraussetzung für die Durchführung einer gesetzlichen Abschlussprüfung ist, dass der Abschlussprüfer über eine wirksame Bescheinigung über die Teilnahme an der Qualitätskontrolle nach § 57a Wirtschaftsprüferordnung verfügt. Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften sind demnach verpflichtet, sich im Abstand von sechs Jahren einer externen Qualitätskontrolle zu unterziehen, wenn sie gesetzlich vorgeschriebene Abschlussprüfungen durchführen (sog. Peer Review).
Prüfungsgegenstand der Qualitätskontrolle ist das in der Wirtschaftsprüferpraxis eingeführte Qualitätssicherungssystem. Dieses setzt sich zusammen aus den Grundsätzen und Maßnahmen bei der Organisation der Wirtschaftsprüferpraxis, den Grundsätzen und Maßnahmen zur Gewährleistung der ordnungsgemäßen Abwicklung von Aufträgen und der internen Nachschau.
Mit den Qualitätskontrollberichten vom 13. März 2008 und 15. Mai 2014 wurde die Prüfung unseres Qualitätssicherungssystems abgeschlossen. Daraufhin wurde uns von der Wirtschaftsprüferkammer die Bescheinigung über die Teilnahme am System der Qualitätskontrolle nach § 57a Absatz 6 Satz 7 Wirtschaftsprüferordnung erteilt.