Jahnke & Hofmann Unternehmensgebäude

Aktuelles von den Steuerberatern Jahnke & Hofmann – Ludwigsburg

Verlängerung der Überbrückungshilfen

November/Dezember 2020

 

 

Die Überbrückungshilfe hat für die von der Corona-Pandemie betroffenen Unternehmen die im Jahr 2020 bereits unterjährig gewährten Sofortmaßnahmen von Bund und Ländern abgelöst bzw. ergänzt. Die Überbrückungshilfe soll generell die Belastung durch laufende Betriebsausgaben der von der Pandemie betroffenen Unternehmen abmildern. Hierfür wird grundsätzlich auf einen Vergleich mit den entsprechenden Kennzahlen des Vorjahres abgestellt. Die möglichen Förderbeträge sind dabei nach der Höhe des Umsatzeinbruchs und der
Größe des Unternehmens gestaffelt. Der Antrag wird über einen „prüfenden Dritten“ (Steuerberater, Rechtsanwalt, Wirtschaftsprüfer) gestellt.


Die erste Phase der Überbrückungshilfe galt für die Fördermonate Juni bis August 2020, die Antragstellung war spätestens bis zum 09.10.2020 vorzunehmen. Die zweite Phase der Überbrückungshilfe für die Fördermonate September bis Dezember 2020 ist nun angelaufen. Seit dem 20.10.2020 können entsprechende Anträge (die Antragsfrist endet am 31.12.2020) gestellt werden.

Gestaltungshinweis: Für die zweite Phase wurden die Zugangsbedingungen abgesenkt und die Förderung wurde ausgeweitet. Auch Unternehmen, die weniger massive Einbrüche erlitten haben, können nun also gegebenenfalls profitieren. Bitte melden Sie sich bei uns, wir erläutern Ihnen sehr gern die Details zur Überbrückungshilfe II.

Praxistipp: Ergeben sich Abweichungen von der Umsatzprognose, sind zu viel gezahlte Zuschüsse zurückzuzahlen. Sowohl bei der Überbrückungshilfe als auch bei den Soforthilfeprogrammen wird es im Nachgang zu den Anträgen zu entsprechenden Prüfungen durch die Behörden kommen. Bei der Schätzung des Umsatzeinbruchs ist jedoch immer vom Maximum auszugehen, weil diese im Nachhinein nicht mehr nach oben korrigiert werden kann.

 

 

 

Zurück