Weitere Mandantenrundschreiben
Umsatzsteuer 2021
November/Dezember 2020
Nachdem im Rahmen des Zweiten Corona-Steuerhilfegesetzes für das zweite Halbjahr 2020 zur Entlastung von Bürgern und Unternehmen eine befristete Umsatzsteuersenkung
beschlossen wurde, steht nun die Wiederanhebung der Steuersätze an. Der Regelsteuersatz erhöht sich ab dem 01.01.2021 wieder von 16 % auf 19 %, der ermäßigte Steuersatz von 5 % auf 7 %. Nach Überwindung der Wirtschaftskrise werden die Finanzverwaltungen nicht zögern, auch Geschäftsvorfälle während dieser außergewöhnlichen Zeit genau unter die
Lupe zu nehmen. Hier gilt es, sich durch entsprechende Vorkehrungen bereits jetzt zu wappnen. Wie Sie die sich daraus ergebenden Chancen für sich und Ihre Kunden nutzen können und gleichzeitig gängige Fallen vermeiden, haben wir in diesem Mandantenrundschreiben für Sie zusammengefasst