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Aktuelles von den Steuerberatern Jahnke & Hofmann – Ludwigsburg

Sind Sie fit für die neue Datenschutz-Grundverordnung?

16.10.2017

Sind Sie fit für die neue Datenschutz-Grundverordnung?

Zum 25.05.2018 wird die EU-DSGVO in Kraft treten, die die bisherigen Datenschutzrichtlinien weiterentwickelt. Die Verordnung rückt das Thema Datensicherheit stärker in den Vordergrund. Alle Unternehmer müssen prüfen, ob die Abläufe im eigenen Betrieb mit der neuen Datenschutzgrundverordnung im Einklang stehen.

 

Unternehmen sollten ihren Datenschutzbeauftragten frühzeitig in alle Fragen, die mit dem Schutz personenbezogener Daten zusammenhängen, einbinden. Auf Basis einer betrieblichen Risikoanalyse müssen Unternehmer geeignete Maßnahmen zum Schutz von personenbezogener Daten treffen.

Bestenfalls sollten Sie daher das Speichern von Verbraucherdaten minimieren und den Personenkreis, dem Sie Zugang zu diesen Daten gewähren, einschränken. Verbraucher können von Unternehmen verlangen, dass ihre personenbezogenen Daten unverzüglich gelöscht werden (sogenanntes Recht auf Vergessenwerden). Außerdem kommen auf die Unternehmen erhebliche Melde- und Dokumentationspflichten zu. Verstöße gegen die EU-DSGVO können mit umsatzabhängigen Geldbußen geahndet werden und werden an die Aufsichtsbehörde gemeldet.

Praxistipp: Nehmen Sie die EU-DSGVO nicht auf die leichte Schulter und beginnen Sie frühzeitig mit den Vorbereitungen! Denn die Verordnung betrifft nicht nur die Daten Ihrer Kunden, sondern auch die Daten Ihrer Mitarbeiter. Die EU-Verordnung könnte etwa im Widerspruch zu bestehenden Betriebsvereinbarungen in Ihrem Unternehmen stehen. Hier müssen Unternehmen und Betriebsräte frühzeitig neue gesetzeskonforme Regelungen treffen.

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