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Aktuelles von den Steuerberatern Jahnke & Hofmann – Ludwigsburg

Mehrwertsteuersenkung - Das müssen Sie ab dem 01.07.2020 beachten

Juni 2020

Welcher Steuersatz gilt ab wann

 

Vom 01.07.2020 bis zum 31.12.2020, also für sechs Monate, soll der Regelsatz bei der Mehrwertsteuer von derzeit 19% auf 16% abgesenkt werden. Entsprechendes soll auch für den ermäßigten Steuersatz gelten, der von derzeit 7% auf 5% herabgesetzt werden soll. Der ermäßigte Steuersatz wird etwa auf eine Vielzahl von Grundnahrungsmitteln, Hygieneartikeln sowie Presse- und Verlagserzeugnissen angewendet. Nach dem 31.12.2020 sind voraussichtlich wieder die alten Sätze in Höhe von 19% beim Regelsteuersatz und 7% beim ermäßigten Steuersatz anzuwenden. Die Verabschiedung des Gesetzes zu den Maßnahmen des Konjunkturpakets wird Ende Juni erwartet.

Die Senkung der Mehrwertsteuersätze ist sowohl für die Erstellung von Rechnungen im Unternehmen als auch für die Prüfung von Eingangsrechnungen relevant. Ist auf einer Rechnung der ausgewiesene Steuersatz zu hoch, wird dieser höhere Steuersatz auch zur Zahlung an das Finanzamt fällig. Allerdings kann der Leistungsempfänger nicht ohne weiteres den Vorsteuerabzug vornehmen, da der Steuersatz in der Rechnung nicht korrekt ist. Gegebenenfalls muss dann die Rechnung auf den niedrigeren Steuersatz korrigiert werden.

Generelle Vereinfachungsregeln, die es ermöglichen, auch bei einem unrichtigen, überhöhten Steuerausweis einen vollen Vorsteuerabzug vorzunehmen, gibt es derzeit noch nicht. Das BMF sieht dies in seinem Entwurf eines Anwendungsschreibens gegebenenfalls für Teilentgelte vor, die vor dem 01.07.2020 für Leistungen gezahlt werden, die erst nach dem 30.06.2020 ausgeführt werden. Hier soll dann wohl auch keine Korrektur der Rechnung über Teilzahlungen mit den alten Steuersätzen erforderlich sein, wenn in einer Endabrechnung die neuen Steuersätze von 16% bzw. 5% angewendet werden. Die endgültige Regelung bleibt abzuwarten.

 

 

 

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