Jahnke & Hofmann Unternehmensgebäude

Aktuelles von den Steuerberatern Jahnke & Hofmann – Ludwigsburg

Corona Steuerhilfegesetz

Juli/August 2020

Die wesentlichen Regelungen

 

Der Bundesrat hat Mitte Mai dem "Gesetz zu sozialen Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie" (sog. Sozialschutz-Paket II) zugestimmt, mit dem die Belastungen des Arbeitsmarktes durch die Corona-Krise weiter abgefedert werden soll.

Die wesentlichen Regelungen:

Das Gesetz sieht u.a. eine Erhöhung des Kurzarbeitergeldes vor. Für diejenigen, die Kurzarbeitergeld für ihre um mindestens 50% reduzierte Arbeitszeit beziehen, steigt der Betrag ab dem 4. Monat des Bezugs um 10% auf 70%. Arbeitnehmer mit Kindern erhalten weitere 7% mehr. Ab dem siebten Monat erhöht sich das Kurzarbeitergeld auf 80% bzw. 87% für Haushalte mit Kindern. Die Regelungen gelten bis Ende 2020.

Außerdem werden die Hinzuverdienstmöglichkeiten für Kurzarbeiter ausgeweitet. Seit dem 01.05.2020 dürfen sie in allen Berufen bis zur voller Höhe ihres bisherigen Monatseinkommens hinzuverdienen. Die Beschränkung auf systemrelevante Berufe wird damit aufgehoben. Die Regelung gilt bis zum Jahresende.

Darüber hinaus erhalten Arbeitslose, deren Anspruch auf Arbeitslosengeld zwischen dem 01.05. und 31.12.2020 endet, drei Monate länger Arbeitslosengeld.

 

 

 

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