Jahnke & Hofmann Unternehmensgebäude

Aktuelles von den Steuerberatern Jahnke & Hofmann – Ludwigsburg

Zuordnung einer gemischt genutzten Photovoltaikanlage zum Unternehmen

September 2022

Für die umsatzsteuerliche Zuordnung einer sowohl privat als auch unternehmerisch genutzten Photovoltaikanlage zum Unternehmen muss keine Frist eingehalten werden, bis zu deren Ablauf der Unternehmer die Zuordnung dem Finanzamt mitzuteilen hat. Allerdings stellt die Abgabefrist für die Umsatzsteuererklärung, die für steuerlich nicht beratene Unternehmer gilt, eine Dokumentationsfrist dar, bis zu deren Ablauf diejenigen Anhaltspunkte, aus denen sich eine Zuordnung zum Unternehmen ergibt, dokumentiert sein müssen. Ein derartiger Anhaltspunkt kann darin zu sehen sein, dass der Steuerpflichtige bis zum Ablauf der Dokumentationsfrist einen Einspeisevertrag mit einem Netzbetreiber abgeschlossen hat, der die Einspeisung des gesamten Stroms ermöglicht.

 

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