Weitere Mandantenrundschreiben
Änderungen Jahressteuergesetz 2019 für Arbeitgeber/Arbeitnehmer
März/April 2020
Verpflegungspauschalen
Die Verpflegungspauschalen für auswärtige Tätigkeiten werden ab dem Veranlagungszeitraum (VZ) 2020 heraufgesetzt. Für Tage mit mehr als acht Stunden Abwesenheit sowie für An- und Abreisetage steigt die pauschale von 12 EUR auf 14 EUR, für Reisetage mit ganztägiger Abwesenheit von 24 EUR auf 28 EUR. In dieser Höhe kann Verpflegungsmehraufwand vom Arbeitgeber steuerfrei ersetzt bzw. durch den Arbeitnehmer in der Steuererklärung als Werbungskosten geltend gemacht werden.