Wirtschaftsprüfung

Wir verfügen im wirtschaftsprüfenden Bereich vor allem über langjährige Erfahrung bei der Betreuung mittelständischer Unternehmen. Die Wirtschaftsprüfung umfasst sowohl die vorgeschriebenen Jahresabschlussprüfungen nach HGB als auch die nach internationalen Rechnungslegungsvorschriften (IAS/IFRS) zu erstellenden und prüfenden Jahres- und Konzernabschlüsse. Freiwillige oder satzungsmäßige Prüfungen, Sonderprüfungen und weitere prüfungsnahe Dienstleistungen gehören ebenso zu unserem Geschäft.

Wirtschaftsprüfung

Als Wirtschaftsprüfer bieten wir Ihnen Prüfungsleistungen verschiedener Art sowie prüfungsnahe Dienstleistungen an.

Wir betreuen nationale und internationale Unternehmen unterschiedlichster Rechtsformen und Branchen.

Aufgrund umfangreicher Erfahrung und Branchenexpertise, durch enge Zusammenarbeit mit multidisziplinären Spezialisten und durch Nutzung unseres kooperativ abgestimmten Netzwerkes tragen wir den wachsenden Anforderungen der Corporate Governance Rechnung.

Abschlussprüfung

Die Durchführung von Abschlussprüfungen für (Konzern-) Jahresabschlüsse nach HGB und IFRS erfordern ein umfangreiches Verständnis der Geschäftstätigkeit und des Umfeldes unserer Mandantschaft. Branchenkenntnisse und ein tiefes Verständnis für die tagtäglichen Ablaufprozesse sind ebenso Voraussetzung.

Mit unserer strukturierten Vorgehensweise und durch koordinierte Planung und Abstimmung der Prüfung mit dem Mandanten - ergänzt durch den Einsatz modernster IT-Technik - ist es uns möglich, qualitativ hochwertige Resultate zu erzielen.

 

Wichtige Eckpunkte sind daher:

  • Anpassung der Prüfungsschwerpunkte an die Geschäftstätigkeit und abschlussbezogenen Risiken des Unternehmens
  • Planung und Durchführung der Prüfung in enger Abstimmung mit dem Mandanten
  • geringst mögliche Störung der tagtäglichen Ablaufprozesse aufgrund von Prüfungsaktivitäten
  • ein persönlicher Prüfungsleiter als permanenter Ansprechpartner für alle Fragen und erforderlichen Prüfungsentscheidungen
  • direkte Kommunikation zur Klärung etwaiger Schwächen bzw. Risiken und rechtzeitige Lösungsfindungen
  • permanenter Informations- und Meinungsaustausch während der Prüfungsdurchführung
  • Wahrung der gebotenen Unabhängigkeit und Verschwiegenheit

Prüfung - Vorgehensweise

Methodik - Vorgehensweise

Als Prüfungsgesellschaft ist es unsere Pflicht, mit kritischer und risikoorientierter Grundhaltung Abschlüsse nach Fehlaussagen oder falschen Angaben zu beurteilen. Mit unserer Integrität und Unabhängigkeit leisten wir für unsere Mandanten einen wichtigen Beitrag und stellen sicher, dass die erstellten Abschlüsse und Ergebnisse vertrauenswürdig sind.

Unsere einheitliche Prüfungsmethodik, als Standard

  • Verständnis der Geschäftstätigkeit
  • Planung, Strategie und zeitlicher Ablauf der Prüfung
  • rechtsformbezogene Festlegung der Prüfungsgebiete und Beurteilung der Kontrollmaßnahmen
  • IT- und Prozessverständnis zur Festlegung der Prüfungsgebiete und Beurteilung der Kontrollmaßnahmen
  • Risikoanalyse und Beurteilung
  • weitergehende Prüfungshandlungen für nicht ausreichend abgedeckte Problemfelder
  • auftragsbezogene Prüfungshandlungen
  • abschließendes Prüfungsurteil und Berichterstattung

entspricht allen nationalen und internationalen Anforderungen. Basierend auf unseren umfangreichen Branchenkenntnissen stellen wir uns zusätzlich individuell auf den Mandanten ein. Wir verfügen neben einem exzellenten theoretischen Hintergrund über umfangreiche praktische Erfahrungen. Im Bedarfsfall und in Absprache mit unserem Mandanten konsultieren wir bei ausgewiesenen spezifischen Themen Spezialisten mit großer Expertise hinzu.

Qualitätssicherung

Da es unser Ziel ist, unsere Leistungen kontinuierlich zu verbessern, hat Qualitätssicherung für uns oberste Priorität.. Deswegen setzen wir auf regelmäßige Maßnahmen zur Qualitätssicherung - vor, während und nach der Durchführung einer Prüfung.

Unsere Qualitätssicherung umfasst auftragsunabhängige und auftragsbezogene Maßnahmen. Zudem unterliegen wir turnusmäßig der gesetzlich vorgeschriebenen externen Qualitätskontrolle durch eine andere Wirtschaftsprüfungsgesellschaft.

Voraussetzung für die Durchführung einer gesetzlichen Abschlussprüfung ist, dass der Abschlussprüfer über eine wirksame Bescheinigung über die Teilnahme an der Qualitätskontrolle nach § 57a Wirtschaftsprüferordnung verfügt. Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften sind demnach verpflichtet, sich im Abstand von sechs Jahren einer externen Qualitätskontrolle zu unterziehen, wenn sie gesetzlich vorgeschriebene Abschlussprüfungen durchführen (sog. Peer Review).

Prüfungsgegenstand der Qualitätskontrolle ist das in der Wirtschaftsprüferpraxis eingeführte Qualitätssicherungssystem. Dieses setzt sich zusammen aus den Grundsätzen und Maßnahmen bei der Organisation der Wirtschaftsprüferpraxis, den Grundsätzen und Maßnahmen zur Gewährleistung der ordnungsgemäßen Abwicklung von Aufträgen und der internen Nachschau.

Mit den Qualitätskontrollberichten vom 13. März 2008 und 15. Mai 2014 wurde die Prüfung unseres Qualitätssicherungssystems abgeschlossen. Daraufhin wurde uns von der Wirtschaftsprüferkammer die Bescheinigung über die Teilnahme am System der Qualitätskontrolle nach § 57a Absatz 6 Satz 7 Wirtschaftsprüferordnung erteilt.

Sonderprüfungen

Es gibt eine Vielzahl von Sachverhalten für Sonderprüfungen, bei denen eine Bescheinigung oder Bestätigung durch einen Wirtschaftsprüfer erwünscht oder auch gefordert ist. Die Gründe sind vielschichtig, zielen aber in den vielen Fällen darauf ab, Ordnungsmäßigkeit und Glaubhaftigkeit herzustellen oder Verdacht auf schwerwiegende Verstöße zu klären.

In der Regel sind Gesellschafter, Aufsichts- oder Geschäftsführungsorgane aller Branchen und Größen, aber auch gesetzliche Institutionen Auftraggeber für die verschiedensten Arten von Sonderprüfungen, wie zum Beispiel

  • MaBV-Prüfung (§ 16 Makler- und Bauträgerverordnung)
  • Grüner Punkt / DSD / Interseroh
  • Qualitätskontrolle (§ 57a WPO)
  • Prüfung öffentlicher Unternehmen nach Haushaltsgrundsätzegesetz (§ 53 HGrG)
  • Prüfung des Wertpapierdiensleistungsgeschäfts (§ 36 Abs. 1 Satz 1 WpHG)
  • Prüfung Fortführungsprognose
  • Gründungsprüfung nach § 33 AktG und sonstige im Aktienrecht, GmbH-Gesetz und Umwandlungsgesetz geregelte Prüfungen

Glaubhafte und verlässliche Aussagen

Mit unserer unbeirrbaren, zielorientierten und kritischen Grundhaltung führen wir die beauftragten Sonderprüfungen für unseren Auftraggeber verlässlich und professionell durch.

Vertraulicher Umgang mit den Inhalten und Ergebnissen der Prüfungen ist für uns oberstes Gebot.

Prüfungsnahe Dienstleistungen

Als Wirtschaftsprüfer bieten wir insbesondere folgende prüfungsnahe Dienstleistungen an:

Unternehmensbewertung (IDW S1)

Anlässe für Unternehmensbewertungen sind vielseitig (z.B. Kauf/Verkauf von Unternehmen, Erbauseinandersetzungen, Abfindungen, Umwandlungen, Management Buy out). Wirtschaftsprüfer können dabei die Funktion eines neutralen Gutachters oder eines Beraters einer Partei einnehmen. Als Grundlage für die Durchführung von Unternehmensbewertungen gelten für Wirtschaftsprüfer die Vorgaben des IDW S 1 (Grundsätze zur Durchführung von Unternehmensbewertungen).

Due Diligence (tax und financial)

Allgemein wird unter Due Diligence die detaillierte und systematische Analyse von Daten und Informationen im Rahmen einer Unternehmenstransaktion hinsichtlich einer Zielgesellschaft verstanden. Als Wirtschaftsprüfer unterstützen wir Sie bei geplanten Unternehmenstransaktionen hinsichtlich der Identifikation und Bewertung von finanziellen und steuerlichen Risiken.

Fortbestehensprognose und Erstellung von Sanierungskonzepten

Im Zuge einer Wirtschaftskrise können Unternehmen in finanzielle Schwierigkeiten geraten. Bei notleidenden Unternehmen fordern Kapitalgeber zur Aufrechterhaltung oder Ausweitung ihres Engagements verlässliche Planungen. Um die Plausibilität dieser Planungen und Konzepte zu gewährleisten, wird häufig die Fachkompetenz von Wirtschaftsprüfern herangezogen.

Analyse des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems (IKS) und des Risikofrüherkennungssystems

Viele Prozesse in einem Unternehmen tangieren die Rechnungslegung. Fehlende Kontrollen führen zu falschen Datengrundlagen und somit zu falschen Unternehmensentscheidungen sowie zum erhöhten Risiko von Vermögensschäden. Als Wirtschaftsprüfer analysieren wir Ihre Prozesse und identifizieren Kontrollschwächen und erarbeiten Prozessoptimierungsvorschläge.

Aufbauend auf einem funktionierenden IKS unterstützen wir die Unternehmensführung bzw. die Unternehmenseigner bei der Implementierung eines Risikofrüherkennungssystems.