Mit dem geplanten Steueränderungsgesetz 2025 und dem bereits verabschiedeten steuerlichen Investitionssofortprogramm hat die neue Bundesregierung einige steuerliche Erleichterungen auf den Weg gebracht. So gewährt der sogenannte Investitionsbooster großzügige, wenn auch befristete degressive Abschreibungen auf bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens sowie Sonderabschreibungen für Elektrofahrzeuge. Ab 2028 sinken die Körperschaftsteuer und die Steuer für einbehaltene Gewinne bei Personengesellschaften.
Während Gastronomen von der dauerhaften Absenkung des Mehrwertsteuersatzes auf Speisen profitieren, dürfen sich Arbeitnehmer über die Erhöhung der Entfernungspauschale auf einheitlich 0,38 € ab dem ersten Entfernungskilometer freuen. Ebenfalls zu begrüßen ist, dass die Bundesregierung mit dem geplanten Zweiten Betriebsrentenstärkungsgesetz eine höhere Verbreitung von Betriebsrenten beabsichtigt. Dazu steigt u.a. der maxi- male steuerfreie Zuschuss zur betrieblichen Altersvorsorge auf 360 €.
Wichtig für Unternehmer ist außerdem die jetzt obligatorische Meldepflicht elektronischer Kassensysteme. Diese gilt es zu beherzigen, um einer Kassennachschau oder einer Betriebsprüfung an dieser Stelle kein Einfallstor zu bieten. Daneben schaut die Finanzverwaltung auch auf neue Geschäftsmodelle: Gewinne aus Kryptogeschäften und die Einnahmen von Influencern geraten mehr und mehr in den Fokus der Behörden. Unwissenheit in Steuersachen schützt - wie eigentlich immer - an dieser Stelle leider nicht.
Zu guter Letzt haben wir die Entscheidungen der Finanzgerichtsbarkeit beobachtet und auch aus dieser Quelle einiges Spannende für Sie aufbereitet.