Jahnke & Hofmann Unternehmensgebäude

Aktuelles von den Steuerberatern Jahnke & Hofmann – Ludwigsburg

Gegen Steuerbetrug an Ladenkassen

März/April 2017

Zum 31.12.2016 ist eine Übergangsfrist zur Aufbewahrung digitaler Unterlagen bei Bargeschäften ausgelaufen. Darüber hinaus wurde nun das Gesetz zum Schutz vor Manipulation an digitalen Grundaufzeichnungen verabschiedet. Das Gesetz schreibt nach den Grundsätzen der ordnungsmäßigen Buchführung und der ständigen Rechtsprechung bereits zuvor geltenden Grundsatz der Einzelaufzeichnungspflicht ab dem 29.12.2016 fest. Einzelaufzeichnungspflicht bedeutet, dass aufzeichnungspflichtige Geschäftsvorfälle laufend zu erfassen, einzeln aufzuzeichnen und aufzubewahren sind, so dass sie sich in ihrer Entstehung und Abwicklung vefolgen lassen.

Eine Ausnahme von der Einzelaufzeichnungspflicht besteht aus Zumutbarkeitsgründen lediglich beim Verkauf von Waren an eine Vielzahl von nicht bekannten Personen gegen Barzahlung und nur dann, wenn eine "offene Ladenkasse" verwendet wird.

Zusätzlich zu den bereits vorhandenen Instrumenten der Steuerkontrolle wird ab 2018 die Möglichkeit einer "Kassen-Nachschau" eingeführt. Dabei handelt es sich um unangemeldete Kassenkontrollen durch die Steuerbehörden, um möglichen Steuerbetrug zeitnah aufklären zu können.

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