Weitere Mandantenrundschreiben
Einschränkung der Sollbesteuerung
März/April 2019
Einschränkung der Sollbesteuerung
Der Europäische Gerichtshof schränkt die umsatzsteuerliche Sollbesteuerung, nach der die Umsatzsteuer mit Ausführung der Leistung entsteht, bei Ratenzahlungen ein. Danach gilt die Sollbesteuerung bei Ratenzahlungen für Dienstleistungen dann nicht, wenn die Raten vertragsgemäß über mehrere Jahre gezahlt werden.