Jahnke & Hofmann Unternehmensgebäude

Aktuelles von den Steuerberatern Jahnke & Hofmann – Ludwigsburg

Bürokratieentlastung beschlossen

Juli/August 2017

Der Bundesrat hat am 12.05.2017 dem Zweiten Bürokratieentlastungsgesetz zugestimmt. Damit wird u.a. - rückwirkend zum 01.01.2017 - die Grenze für Kleinbetragsrechnungen auf 250 EUR (brutto) erhöht.

Die wesentlichen steuerlichen Maßnahmen im Einzelnen:

  • Die Grenze für Kleinbetragsrechnungen wird von 150 EUR auf 250 EUR angehoben
  • Die durchschnittliche Tageslohngrenze für die Pauschalierung der Lohnsteuer mit 25% bei kurzfristig beschäftigen Arbeitnehmer wird an den Mindestlohn angepasst.
  • Die Grenze zur Abgabe von Lohnsteuer-Anmeldungen für Vierteljahresanmeldungen wurde von 4.000 EUR auf 5.000 EUR angehoben.
  • Für Wirtschaftsgüter, für die die Sofortabschreibung in Anspruch genommen wird, sind steuerliche Aufzeichnungspflichten zu beachten, sofern deren Anschaffungs- oder Herstellungskosten eine bestimmte Grenze überschreiten. Diese Grenze wird von 150 EUR auf 250 EUR angehoben
  • Die steuerliche Aufbewahrungsfrist von Lieferscheinen endet mit dem Erhalt (beim Leistungsempfänger) bzw. Versand (durch Leistungsgeber) der Rechnung.

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