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Bürokratieentlastung beschlossen
Juli/August 2017
Der Bundesrat hat am 12.05.2017 dem Zweiten Bürokratieentlastungsgesetz zugestimmt. Damit wird u.a. - rückwirkend zum 01.01.2017 - die Grenze für Kleinbetragsrechnungen auf 250 EUR (brutto) erhöht.
Die wesentlichen steuerlichen Maßnahmen im Einzelnen:
- Die Grenze für Kleinbetragsrechnungen wird von 150 EUR auf 250 EUR angehoben
- Die durchschnittliche Tageslohngrenze für die Pauschalierung der Lohnsteuer mit 25% bei kurzfristig beschäftigen Arbeitnehmer wird an den Mindestlohn angepasst.
- Die Grenze zur Abgabe von Lohnsteuer-Anmeldungen für Vierteljahresanmeldungen wurde von 4.000 EUR auf 5.000 EUR angehoben.
- Für Wirtschaftsgüter, für die die Sofortabschreibung in Anspruch genommen wird, sind steuerliche Aufzeichnungspflichten zu beachten, sofern deren Anschaffungs- oder Herstellungskosten eine bestimmte Grenze überschreiten. Diese Grenze wird von 150 EUR auf 250 EUR angehoben
- Die steuerliche Aufbewahrungsfrist von Lieferscheinen endet mit dem Erhalt (beim Leistungsempfänger) bzw. Versand (durch Leistungsgeber) der Rechnung.