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Jahresende_2018
Dez 2018
In der Steuergesetzgebung ist im Jahr 2018 einiges in Bewegung gewesen. Zum Jahreswechsel 2018/19 kommen deshalb sowohl auf Unternehmen als auch auf Privatpersonen einige steuerlichen Änderungen zu, darunter auch erfreuliche wie die im Familenentlastungsgesetz (FamEntlastG) geplanten Steuererleichterungen für Familien. Das "Jahressteuergesetz 2018" bringt für Unternehmer zahlreiche Änderungen, insbesondere bezüglich der Umsatzsteuer. Unter anderem betreffen sie die Ausgabe von Gutscheinen und beinhalten neue Pflichten für Betreiber von Marktplätzen im Internet.
Bedeutend für Unternehmer ist auch, dass die vom Bundesverfassungsgericht (BVerfG) geforderte Neuregelung zum Erhalt von Verlustvorträgen beim Anteilseignerwechsel von Kapitalgesellschaften gesetzlich umgesetzt werden soll. Zudem sollten Unternehmer die privaten Neuregelungen durch die EU-Mehrwertsteuerreform bereits jetzt im Blick haben, denn dadurch soll ein komplett neues System im innergemeinschaftlichen Handel etabliert werden - und das schon in naher Zukunft. Bezüglich der verschärften Anforderungen an elektronische Kassen durch das Kassengesetz bestehen bis heute vielerorts Unsicherheiten. Nun hat die Finanzverwaltung sich erstmals detailliert zur praktischen Anwendung der neuen Regelungen geäußert.
Auch in der Rechtssprechung hat sich im Jahr 2018 einiges getan. So sind zum Beispiel viele interessante Urteile zu umsatzsteuerrechtlichen Themen sowie zur Besteuerung von Firmenwagen ergangen. Für Privatpersonen sind Entscheidungen zur haushaltsnahen Dienstleistungen un außergewöhnlichen Belastungen von besonderem Interesse.