Wirtschaftsprüfung - Jahnke & Hofmann Ludwigsburg

Wir verfügen im wirtschaftsprüfenden Bereich vor allem über langjährige Erfahrung bei der Betreuung mittelständischer Unternehmen. Die Wirtschaftsprüfung umfasst sowohl die vorgeschriebenen Jahresabschlussprüfungen nach HGB als auch die nach internationalen Rechnungslegungsvorschriften (IAS/IFRS) zu erstellenden und prüfenden Jahres- und Konzernabschlüsse. Freiwillige oder satzungsmäßige Prüfungen, Sonderprüfungen und weitere prüfungsnahe Dienstleistungen gehören ebenso zu unserem Geschäft.

Sonderprüfungen

Es gibt eine Vielzahl von Sachverhalten für Sonderprüfungen, bei denen eine Bescheinigung oder Bestätigung durch einen Wirtschaftsprüfer erwünscht oder auch gefordert ist. Die Gründe sind vielschichtig, zielen aber in den vielen Fällen darauf ab, Ordnungsmäßigkeit und Glaubhaftigkeit herzustellen oder Verdacht auf schwerwiegende Verstöße zu klären.

In der Regel sind Gesellschafter, Aufsichts- oder Geschäftsführungsorgane aller Branchen und Größen, aber auch gesetzliche Institutionen Auftraggeber für die verschiedensten Arten von Sonderprüfungen, wie zum Beispiel

  • MaBV-Prüfung (§ 16 Makler- und Bauträgerverordnung)
  • Grüner Punkt / DSD / Interseroh
  • Qualitätskontrolle (§ 57a WPO)
  • Prüfung öffentlicher Unternehmen nach Haushaltsgrundsätzegesetz (§ 53 HGrG)
  • Prüfung des Wertpapierdiensleistungsgeschäfts (§ 36 Abs. 1 Satz 1 WpHG)
  • Prüfung Fortführungsprognose
  • Gründungsprüfung nach § 33 AktG und sonstige im Aktienrecht, GmbH-Gesetz und Umwandlungsgesetz geregelte Prüfungen

Glaubhafte und verlässliche Aussagen

Mit unserer unbeirrbaren, zielorientierten und kritischen Grundhaltung führen wir die beauftragten Sonderprüfungen für unseren Auftraggeber verlässlich und professionell durch.

Vertraulicher Umgang mit den Inhalten und Ergebnissen der Prüfungen ist für uns oberstes Gebot.