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Pauschalsteuer für Geschenke
09.08.2017
Pauschalsteuer für Geschenke
Macht ein Unternehmer seinen Geschäftsfreunden Geschenke und übernimmt er für sie deren Steuer pauschal i. H. von 30%, so ist die von ihm gezahlte Pauschalsteuer nicht als Betriebsausgabe abziehbar, wenn entweder das Geschenk mehr als 35 EUR wert ist oder wenn es zusammen mit der Pauschalsteuer den Betrag von 35 EUR überschreitet.